Scheibentönung in der Schweiz: Was das Gesetz sagt#
Du willst deine Autoscheiben tönen lassen und fragst dich, was in der Schweiz erlaubt ist? Hier findest du die klaren Regeln, die du kennen solltest, bevor du investierst.
Die gesetzliche Grundlage bildet die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), insbesondere Art. 71a VTS (SR 741.41).
Die Grundregel: Welche Scheiben darfst du tönen?#
In der Schweiz gilt eine einfache Faustregel: Vorne streng reguliert, hinten freie Wahl.
| Scheibe | Regelung | Mindest-Lichtdurchlässigkeit |
|---|---|---|
| Windschutzscheibe | Stark reguliert | 70% VLT — de facto keine Tönung möglich |
| Vordere Seitenscheiben | Reguliert | 70% VLT — nur sehr helle Folien erlaubt |
| Hintere Seitenscheiben | Keine Vorschrift | Jede Tönung erlaubt (auch 5% VLT) |
| Heckscheibe | Keine Vorschrift* | Jede Tönung erlaubt |
*Bei verdunkelter Heckscheibe müssen zwei funktionierende Aussenspiegel vorhanden sein.

Warum diese Regelung?#
Die Beschränkung der vorderen Scheiben hat zwei Hauptgründe:
- Verständigung: Verkehrsteilnehmer müssen sich per Handzeichen verständigen können (z.B. Fussgänger an Zebrastreifen)
- Rettungseinsätze: Rettungskräfte müssen ins Fahrzeuginnere sehen können
Lichtdurchlässigkeit (VLT) verstehen#
VLT steht für “Visible Light Transmission” — also wie viel sichtbares Licht durch die Scheibe + Folie dringt.
| VLT-Wert | Beschreibung | Erlaubt vorne? | Erlaubt hinten? |
|---|---|---|---|
| 5% | Sehr dunkel (“Limo-Tint”) | Nein | Ja |
| 15% | Dunkel | Nein | Ja |
| 20% | Dunkel — beliebteste Stufe für hinten | Nein | Ja |
| 35% | Medium | Nein | Ja |
| 50% | Leicht | Nein | Ja |
| 70% | Sehr leicht — kaum sichtbar | Ja (Grenzwert) | Ja |
Beachte: Werkstönung zählt mit!#
Viele moderne Fahrzeuge haben bereits ab Werk eine leichte Scheibentönung. Diese Werkstönung reduziert die Lichtdurchlässigkeit bereits. Wenn du zusätzlich Folie aufbringst, multiplizieren sich die Werte.
Beispiel: Werkstönung 80% VLT × Folie 85% VLT = ca. 68% VLT — unter 70%, also nicht erlaubt an vorderen Scheiben!
Das ABG-Zertifikat#
ABG steht für Allgemeine Bauartgenehmigung. Es ist ein offizielles Prüfzertifikat für Tönungsfolien (nicht zu verwechseln mit der ABE, der Allgemeinen Betriebserlaubnis für Gesamtfahrzeuge).
Was sagt das ABG aus?#
- Die Folie wurde von einer anerkannten Prüfstelle getestet
- Sie erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an Lichtdurchlässigkeit
- Qualität und Haltbarkeit sind nachgewiesen
ABG in der Schweiz vs. DACH#
| Land | ABG-Pflicht | Empfehlung |
|---|---|---|
| Schweiz | Nicht gesetzlich vorgeschrieben | Empfohlen als Qualitätsmerkmal |
| Deutschland | Vorgeschrieben für bestimmte Scheiben | Pflicht |
| Österreich | Vorgeschrieben | Pflicht |
Was passiert bei Verstoss?#
Wenn bei einer Polizeikontrolle festgestellt wird, dass die Scheibentönung an den vorderen Scheiben unter 70% VLT liegt:
- Busse — ab ca. CHF 700, je nach Kanton und Verstoss
- Anordnung zur Entfernung — die Folie muss entfernt werden
- Nachkontrolle — in manchen Kantonen wird eine Nachkontrolle (MFK) verlangt
So schützt du dich#
- Lass die vorderen Scheiben nicht oder nur mit nachweislich legaler Folie (≥70% VLT) tönen
- Hebe das ABG-Zertifikat im Handschuhfach auf
- Lass die Tönung von einem Profi machen, der die Gesetze kennt
- Beachte die Werkstönung deiner Scheiben bei der Folienwahl
Schweiz vs. Deutschland vs. Österreich#
Wenn du ins Ausland fährst, gelten dort andere Regeln. Besonders Österreich ist strenger als die Schweiz:
| Regelung | Schweiz | Deutschland | Österreich |
|---|---|---|---|
| Windschutzscheibe | ≥70% VLT | ≥75% VLT | Keine Folie erlaubt |
| Vordere Seitenscheiben | ≥70% VLT | ≥70% VLT | Keine Folie erlaubt |
| Hinten | Frei | Frei | Frei |
| ABG-Pflicht | Nein | Ja | Ja |
| Kontrolldichte | Mittel | Hoch | Hoch |
| Gesetzliche Grundlage | Art. 71a VTS | § 40 StVZO | § 18 KFG |
Praxis-Empfehlung: So gehst du vor#
- Hintere Scheiben + Heckscheibe: Wähle die gewünschte Tönung (20% VLT ist der beliebteste Wert)
- Vordere Seitenscheiben: Wenn überhaupt, nur Keramikfolie mit 70%+ VLT (für UV- und Wärmeschutz ohne sichtbare Tönung)
- Windschutzscheibe: Nicht tönen — höchstens einen schmalen Blendschutzstreifen oben (prüfe die lokalen Vorschriften)
- Zertifikat: Lass dir ein ABG-Zertifikat oder einen Messnachweis geben
- Ausland: Beachte die strengeren Regeln in Österreich und die ABG-Pflicht in Deutschland
Häufig gestellte Fragen#
Häufig gestellte Fragen
Darf ich die vorderen Seitenscheiben tönen?
In der Schweiz müssen die vorderen Seitenscheiben mindestens 70% Lichtdurchlässigkeit haben (Art. 71a VTS). Das bedeutet, dass nur sehr helle Folien (z.B. reine UV-Schutzfolien oder Keramikfolien mit hoher VLT) erlaubt sind. Die meisten sichtbaren Tönungen fallen unter 70% und sind damit vorne nicht zulässig.
Brauche ich ein ABG-Zertifikat in der Schweiz?
In der Schweiz ist das ABG-Zertifikat (Allgemeine Bauartgenehmigung) nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber ein wichtiges Qualitätsmerkmal. Es beweist, dass die Folie professionelle Standards erfüllt. In Deutschland und Österreich ist es für bestimmte Scheibenpositionen Pflicht.
Was passiert, wenn meine Scheibentönung zu dunkel ist?
Bei einer Polizeikontrolle wird die Lichtdurchlässigkeit mit einem speziellen Messgerät geprüft. Liegt der Wert an den vorderen Scheiben unter 70% VLT, droht eine Busse ab ca. CHF 700 und du musst die Folie entfernen lassen. Die hinteren Scheiben sind in der Schweiz nicht reguliert.

