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Scheibentönung Gesetze Schweiz: Was ist erlaubt?

Scheibentönung Ratgeber - Dieser Artikel ist Teil einer Serie.
Teil : Dieser Artikel

Scheibentönung in der Schweiz: Was das Gesetz sagt
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Du willst deine Autoscheiben tönen lassen und fragst dich, was in der Schweiz erlaubt ist? Hier findest du die klaren Regeln, die du kennen solltest, bevor du investierst.

Die gesetzliche Grundlage bildet die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), insbesondere Art. 71a VTS (SR 741.41).


Die Grundregel: Welche Scheiben darfst du tönen?
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In der Schweiz gilt eine einfache Faustregel: Vorne streng reguliert, hinten freie Wahl.

ScheibeRegelungMindest-Lichtdurchlässigkeit
WindschutzscheibeStark reguliert70% VLT — de facto keine Tönung möglich
Vordere SeitenscheibenReguliert70% VLT — nur sehr helle Folien erlaubt
Hintere SeitenscheibenKeine VorschriftJede Tönung erlaubt (auch 5% VLT)
HeckscheibeKeine Vorschrift*Jede Tönung erlaubt

*Bei verdunkelter Heckscheibe müssen zwei funktionierende Aussenspiegel vorhanden sein.

B-Säule als Grenze für Scheibentönung — vorne reguliert, hinten frei
Die B-Säule als Grenze: Alles davor ist reguliert (70% VLT), alles dahinter ist frei wählbar (Quelle: carfoil.academy)

Warum diese Regelung?
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Die Beschränkung der vorderen Scheiben hat zwei Hauptgründe:

  1. Verständigung: Verkehrsteilnehmer müssen sich per Handzeichen verständigen können (z.B. Fussgänger an Zebrastreifen)
  2. Rettungseinsätze: Rettungskräfte müssen ins Fahrzeuginnere sehen können

Lichtdurchlässigkeit (VLT) verstehen
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VLT steht für “Visible Light Transmission” — also wie viel sichtbares Licht durch die Scheibe + Folie dringt.

VLT-WertBeschreibungErlaubt vorne?Erlaubt hinten?
5%Sehr dunkel (“Limo-Tint”)NeinJa
15%DunkelNeinJa
20%Dunkel — beliebteste Stufe für hintenNeinJa
35%MediumNeinJa
50%LeichtNeinJa
70%Sehr leicht — kaum sichtbarJa (Grenzwert)Ja
Gut zu wissen
Häufiges Missverständnis: Ein niedriger VLT-Prozentwert bedeutet DUNKLERE Tönung. 5% = sehr dunkel (nur 5% Licht kommt durch), 70% = sehr hell (70% Licht kommt durch). Mehr dazu in unserem Artikel Lichtdurchlässigkeit vs. Tönungsgrad.

Beachte: Werkstönung zählt mit!
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Viele moderne Fahrzeuge haben bereits ab Werk eine leichte Scheibentönung. Diese Werkstönung reduziert die Lichtdurchlässigkeit bereits. Wenn du zusätzlich Folie aufbringst, multiplizieren sich die Werte.

Beispiel: Werkstönung 80% VLT × Folie 85% VLT = ca. 68% VLT — unter 70%, also nicht erlaubt an vorderen Scheiben!


Das ABG-Zertifikat
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ABG steht für Allgemeine Bauartgenehmigung. Es ist ein offizielles Prüfzertifikat für Tönungsfolien (nicht zu verwechseln mit der ABE, der Allgemeinen Betriebserlaubnis für Gesamtfahrzeuge).

Was sagt das ABG aus?
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  • Die Folie wurde von einer anerkannten Prüfstelle getestet
  • Sie erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an Lichtdurchlässigkeit
  • Qualität und Haltbarkeit sind nachgewiesen

ABG in der Schweiz vs. DACH
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LandABG-PflichtEmpfehlung
SchweizNicht gesetzlich vorgeschriebenEmpfohlen als Qualitätsmerkmal
DeutschlandVorgeschrieben für bestimmte ScheibenPflicht
ÖsterreichVorgeschriebenPflicht
Profi-Tipp
Auch wenn das ABG in der Schweiz nicht Pflicht ist: Es ist ein starkes Qualitätsmerkmal und gibt dir Sicherheit, dass die Folie professionellen Standards entspricht. Bei einer Kontrolle ist ein ABG-Zertifikat ein klarer Vorteil.

Was passiert bei Verstoss?
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Wenn bei einer Polizeikontrolle festgestellt wird, dass die Scheibentönung an den vorderen Scheiben unter 70% VLT liegt:

  1. Busse — ab ca. CHF 700, je nach Kanton und Verstoss
  2. Anordnung zur Entfernung — die Folie muss entfernt werden
  3. Nachkontrolle — in manchen Kantonen wird eine Nachkontrolle (MFK) verlangt

So schützt du dich
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  • Lass die vorderen Scheiben nicht oder nur mit nachweislich legaler Folie (≥70% VLT) tönen
  • Hebe das ABG-Zertifikat im Handschuhfach auf
  • Lass die Tönung von einem Profi machen, der die Gesetze kennt
  • Beachte die Werkstönung deiner Scheiben bei der Folienwahl

Schweiz vs. Deutschland vs. Österreich
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Wenn du ins Ausland fährst, gelten dort andere Regeln. Besonders Österreich ist strenger als die Schweiz:

RegelungSchweizDeutschlandÖsterreich
Windschutzscheibe≥70% VLT≥75% VLTKeine Folie erlaubt
Vordere Seitenscheiben≥70% VLT≥70% VLTKeine Folie erlaubt
HintenFreiFreiFrei
ABG-PflichtNeinJaJa
KontrolldichteMittelHochHoch
Gesetzliche GrundlageArt. 71a VTS§ 40 StVZO§ 18 KFG
Achtung
Achtung Österreich: In Österreich ist das Aufbringen von Tönungsfolien auf die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben komplett verboten — unabhängig vom VLT-Wert. Das ist deutlich strenger als in der Schweiz und Deutschland. Wer regelmässig nach Österreich fährt, sollte die vorderen Scheiben ungetönt lassen.

Praxis-Empfehlung: So gehst du vor
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  1. Hintere Scheiben + Heckscheibe: Wähle die gewünschte Tönung (20% VLT ist der beliebteste Wert)
  2. Vordere Seitenscheiben: Wenn überhaupt, nur Keramikfolie mit 70%+ VLT (für UV- und Wärmeschutz ohne sichtbare Tönung)
  3. Windschutzscheibe: Nicht tönen — höchstens einen schmalen Blendschutzstreifen oben (prüfe die lokalen Vorschriften)
  4. Zertifikat: Lass dir ein ABG-Zertifikat oder einen Messnachweis geben
  5. Ausland: Beachte die strengeren Regeln in Österreich und die ABG-Pflicht in Deutschland
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Gesetzeslage kann sich ändern und unterscheidet sich je nach Kanton. Für verbindliche Auskünfte wende dich an dein kantonales Strassenverkehrsamt oder eine Fachperson. Angaben zu ausländischem Recht (Deutschland, Österreich) ohne Gewähr.
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Häufig gestellte Fragen
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Häufig gestellte Fragen

Darf ich die vorderen Seitenscheiben tönen?

In der Schweiz müssen die vorderen Seitenscheiben mindestens 70% Lichtdurchlässigkeit haben (Art. 71a VTS). Das bedeutet, dass nur sehr helle Folien (z.B. reine UV-Schutzfolien oder Keramikfolien mit hoher VLT) erlaubt sind. Die meisten sichtbaren Tönungen fallen unter 70% und sind damit vorne nicht zulässig.

Brauche ich ein ABG-Zertifikat in der Schweiz?

In der Schweiz ist das ABG-Zertifikat (Allgemeine Bauartgenehmigung) nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber ein wichtiges Qualitätsmerkmal. Es beweist, dass die Folie professionelle Standards erfüllt. In Deutschland und Österreich ist es für bestimmte Scheibenpositionen Pflicht.

Was passiert, wenn meine Scheibentönung zu dunkel ist?

Bei einer Polizeikontrolle wird die Lichtdurchlässigkeit mit einem speziellen Messgerät geprüft. Liegt der Wert an den vorderen Scheiben unter 70% VLT, droht eine Busse ab ca. CHF 700 und du musst die Folie entfernen lassen. Die hinteren Scheiben sind in der Schweiz nicht reguliert.

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